Die Eisenbahn-Verkehrsordnung
vom 23. Dezember 1908 nebst allgemeinen Ausführungsbestimmungen
Ernst Blume
Dies ist ein hochinteressanter Beitrag zur Technikgeschichte, der zuerst im Jahre 1908 erschien. „Zur Regelung der besonders gearteten Beziehungen zwischen den Eisenbahnunternehmern und dem Publikum, das ihre Einrichtungen, sei es zu Reisen, sei es zur Güterbeförderung benutzte, genügten von Anfang an die bestehenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften nicht“. Diesem Credo folgend, kommentiert der Autor die einheitlichen Grundsätze der Eisenbahnbetriebsordnung „unten denen sich jeder Eisenbahnunternehmer ein für allemal bereit erklärte, Personen oder Güter auf seinen Strecken zu befördern“. Vom Transport von Expressgut über den von lebenden Tieren und Leichen, hier findet sich alles wieder: Lehrreich, unterhaltsam und kurios.