Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Grundlagen und Haftungsfragen
Christoph Radke
Seit 2002 besteht für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Einführung der Erklärungspflicht durch § 161 AktG ist der bisherige Höhepunkt der Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland. Zunächst zeichnet der Autor den Verlauf der Corporate-Governance-Debatte nach und stellt den Kodex vor. Es folgt eine ausführliche Analyse des § 161 AktG. Hierbei wird auch der Problematik einer unterjährigen Änderung der Entsprechenserklärung und einer eventuellen Ad-hoc-Publizitätspflicht nachgegangen. Nach der Darstellung der Umsetzungsmöglichkeiten des Kodex im Unternehmen wird erläutert, welche Verstöße gegen den Kodex denkbar sind und welche Folgen diese Verstöße haben können. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob durch die Erklärungspflicht neue Haftungsrisiken für die Aktiengesellschaft oder für ihre Organmitglieder entstehen.