Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Vergleich des englischen und deutschen Rechts.
Sally Horler
Sally Horler untersucht die rechtliche Behandlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im deutschen und englischen Recht und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Rechtsprechung. Im Ergebnis stellt die Autorin fest, dass es im englischen Recht – im Gegensatz zum deutschen – kein wirkliches AGB-Recht gibt. Es gibt im englischen Recht keine besonderen Einbeziehungsregeln, keine besonderen Auslegungsregeln und teilweise auch keine besondere Inhaltskontrolle von AGB. Vielmehr sind als Reaktion auf die Problematik von AGB Regeln entwickelt worden, die ganz allgemein auf Verträge Anwendung finden. Nur die für Verbraucher relevanten Unfair Terms in Consumer Contracts Regulations 1999 sehen eine besondere Behandlung von Vertragsbedingungen vor, weil sie keine Individualabreden darstellen. Dagegen sieht das deutsche Recht besondere Einbeziehungs-, Auslegungs- und Rechtsfolgenregelungen vor, die speziell auf AGB Anwendung finden. Es ist im Ergebnis klar erkennbar, dass sich beide Rechtsordnungen zum Ziel gesetzt haben, den Geschäftsverkehr von unangemessenen Vertragsbedingungen zu befreien. Dass eine Vertragsbedingung die Eigenschaft einer AGB hat, ist für das englische Recht dabei von geringerer Bedeutung. Das englische Recht knüpft seit jeher an den Inhalt einer bestimmten Vertragsbedingung an, während das deutsche Recht stets eine Störung des Vertragsgleichgewichts bei der Verwendung von AGB annimmt.