Die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft.
Susanne Rheinbay
Die Europäische Union unterstützt Projekte aus ganz unterschiedlichen Bereichen insbesondere durch Subventionen oder Fördermittel. Diese Politik sieht sich immer wieder Fällen von Missbrauch ausgesetzt, die für den Unionshaushalt jährlich Schäden in bis zu dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Die Verfolgung solcher Straftaten durch die hierfür bislang zuständigen Mitgliedstaaten ist mit Schwierigkeiten behaftet und verläuft zum Teil schleppend. Manche Täter werden auch gar nicht zur Rechenschaft gezogen.
Um dem entgegenzuwirken, wurde im Vertrag von Lissabon erstmals die Möglichkeit eröffnet, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu errichten, die für die Strafverfolgung dieser Taten innerhalb der EU zuständig sein soll. Aufgrund des geltenden Subsidiaritätsprinzips darf von dieser Kompetenz jedoch nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Mitgliedstaaten zu einer Strafverfolgung selbst nicht ausreichend in der Lage sind und auf Unionsebene bessere Ergebnisse erzielt werden können.
Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern eine Europäische Staatsanwaltschaft einen Mehrwert für die Strafverfolgung ergeben würde. Zudem entwickelt die Verfasserin ein Konzept für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, das zu einer tatsächlich funktionierenden Institution beitragen soll.