Die EU-Enforcementrichtlinie 2004/48/EG und deren Umsetzung in das deutsche Markenrecht
Julia Schneider
Julia Schneider beschäftigt sich mit der Enforcementrichtlinie und deren Umsetzung in das deutsche Markenrecht durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“, welches über zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist zum 1. September 2008 in Kraft getreten ist. Dabei verfolgt die Autrin den Ansatz, zunächst den Entstehungsprozess der Enforcementrichtlinie sowie deren Zielrichtung und Inhalt darzustellen. Bevor auf die Umsetzung der Enforcementrichtlinie in das deutsche Markenrecht selbst eingegangen wird, erfolgt eine Darstellung der bestehenden Rechtslage im deutschen Markenrecht, soweit dieses durch die Umsetzung der Enforcementrichtlinie betroffen ist. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der Richtlinienumsetzung, wobei insbesondere auf die zugunsten der Schutzrechtsinhaber neu eingeführten Regelungen zur gerichtlichen und außergerichtlichen Beweisermittlung und Beweissicherung, den erweiterten Auskunftsanspruch sowie die dem deutschen Recht bislang fremden Ansprüche auf Rückruf und Entfernung schutzrechtsverletzender Waren aus dem Geschäftsverkehr eingegangen wird. Diese Ansprüche dürften insbesondere für die Rechtsdurchsetzung im Bereich der Marken- und Produktpiraterie von besonderer Bedeutung sein. Kritisch wird zudem die Beibehaltung der bestehenden Schadensberechnung ohne die Einführung einer doppelten Lizenzgebühr beleuchtet. Im Ergebnis nimmt die Verfasserin nicht nur zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie selbst Stellung, sondern hinterfragt auch die Wirkung solcher umfassenden Harmonisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums auf das übrige Zivilrecht unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich geschützten Gleichheitsgrundsatzes.