Die Europäisierung des deutschen und englischen Geldwäschestrafrechts.
Eine rechtsvergleichende Untersuchung.
Daniel Gentzik
Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen „Ursprünge“ dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen – sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem „Europäischen Geldwäschestrafrecht“ dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.