Die Fahrzeugarten im Kraftfahrzeugsteuerrecht
Abgrenzung – Steuerfolgen – Streitfragen
Thomas Sauerland
Im Fokus des Kraftfahrzeugsteuerrechts steht seit jeher die schwierige und höchst umstrittene Unterscheidung der verschiedenen Fahrzeugarten. Denn sowohl Steuerpflicht als auch Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz setzen die Einordnung eines Kraftfahrzeugs in eine bestimmte Kategorie voraus. Die Klassifikation eines Fahrzeugs ist allerdings in einer unübersichtlichen Gemengelage aus steuerrechtlichen sowie nationalen und europäischen Normen des Verkehrsrechts angesiedelt. Das Verkehrsteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 wird die komplexen Abgrenzungsschwierigkeiten noch zementieren – eine praxisgerechte und zugleich vertiefte Darstellung der Fahrzeugarten im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist daher dringend erforderlich. Dieser Leitfaden liefert die gebotene Orientierung und führt konkret die folgenden Problemfelder einer Lösung zu:
– In welchem Umfang ist das Verkehrsrecht für die Auslegung und Anwendung des Kraftfahrzeugsteuerrechts maßgeblich?
– Wann und wie ist die neu eingeführte Vergleichsrechnung durchzuführen?
– Wie grenzen Kraftfahrzeugsteuer- und Verkehrsrecht wichtige Fahrzeugarten voneinander ab?
– Wie unterscheidet die finanzgerichtliche Rechtsprechung zwischen Personen- und Lastkraftwagen?
– Wann sind nachträgliche Umbauten von Personen- in Lastkraftwagen kraftfahrzeugsteuerrechtlich anzuerkennen?