Die familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung mit Freiheitsentziehung bei Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB
– vor und nach Inkrafttreten des FGG-RG unter Auswertung der Jahrgangsakten 2008–2011 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg –
Die freiheitsentziehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach § 1631b BGB stellt Betroffene und Familienrechtspraktiker vor immense Herausforderungen. Es geht um besonders geschützte Rechtsgüter. Materielles und Verfahrensrecht müssen daher eng verzahnt sein. Anders aber die Rechtswirklichkeit: Die Verweisungstechnik des § 151 Nr. 6 FamFG (Kindschaftssache) ist kompliziert, auch die Vorschrift des § 1631b BGB wirft diverse Streitfragen auf. Vor allem der Begriff der Unterbringung bereitet Schwierigkeiten und steht daher bei der Untersuchung im Vordergrund. Der Verfasser berücksichtigt dabei auch Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, ebenso werden die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge erörtert.
Auch die Kontroverse um die Erstreckung familiengerichtlicher Genehmigungen von unterbringungsähnlichen Maßnahmen bei Minderjährigen wird ausführlich behandelt. Entgegen der aktuellen BGH-Entscheidung sieht der Verfasser hier eine Regelungslücke, die vom Gesetzgeber geschlossen werden müsse.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse sowie zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung des Verfahrens nach § 1631b BGB schließen die Arbeit ab.