Die Fertigstellungsbescheinigung im Werkvertragsrecht
§ 641a BGB
Christina Lupprian
Am 1. Mai 2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten. Neben Änderungen der Zivilprozessordnung umfasst es weit reichende Neuerungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Werkvertragsrecht, innerhalb dessen mit § 641a BGB die so genannte Fertigstellungsbescheinigung entstanden ist; welche das Thema dieser Studie darstellt. Hintergrund des Beschleunigungsgesetzes ist die schleppende gerichtliche Durchsetzbarkeit baurechtlicher Ansprüche. Insbesondere hinsichtlich der Werklohnzahlungen stellt sich der gerichtliche Rechtsschutz für den Unternehmer als ungenügend dar. Bauprozesse sind meist zeitintensiv und kostspielig und die Auftraggeber nutzen diese Schwerfälligkeit als Mittel zur Kreditierung. Mit § 641a BGB eröffnet der Gesetzgeber dem Unternehmer eine weiterte Schutznorm zur Sicherung seines Werklohnanspruchs, indem er ihm die Möglichkeit der kurzfristigen Erlangung eines Titels unter Umgehung der rechtsgeschäftlichen Abnahme bietet. Christina Lupprian befasst sich mit der Systematik, der Entstehungsgeschichte – wobei sowohl § 640 Abs. 1 S. 1 als auch § 641 BGB von erheblicher Bedeutung sind-, den Begriffen der Fertigstellung und Mangelfreiheit des Werkes – wobei zugleich die Beziehung zwischen § 641a BGB und dem neuen Mangelbegriff in § 633 BGB diskutiert wird – und der Gefahr einer fehlerhaften Bescheinigung. Die Autorin stellt einen Vergleich des Werk- mit dem Kaufvertragsrecht sowie mit dem allgemeinen Schuldrecht auf. § 641a BGB ist schließlich nicht in der Lage, den gewünschten Ausgleich zwischen Unternehmer- und Bestellerinteressen zu gewährleisten. Die Regelung ist kompliziert, nur schwer umsetzbar und trotz seiner befremdlichen Länge unvollständig.