Die Finanzierung von (öffentlichen) Krankenhäusern in Deutschland.
Eine EU-beihilfenrechtliche Untersuchung.
Johannes Baier
Das EU-Beihilfenrecht zieht der Finanzierung zahlreicher Daseinsvorsorgeleistungen bedeutsame Grenzen. Hierbei stellt der stationäre Krankenhaussektor ein Referenzgebiet dar: Der Staat muss einerseits eine ausreichende Versorgung sicherstellen, andererseits dem Wettbewerb Raum lassen. Die Arbeit nimmt die Reform des Beihilfenrechts und die zum Jahre 2020 eingeführte Pflegepersonalkostenvergütung zum Anlass, zentrale beihilferechtliche Problemfelder der stationären Krankenhausfinanzierung zu untersuchen. Die Abhandlung spürt der Frage nach, inwieweit die Krankenhausfinanzierung in Deutschland die ihr gesetzten beihilferechtlichen Beschränkungen beachtet. Andernfalls wird aufgezeigt, wie sie sich zulässig ausgestalten ließe. Dabei wird die Analyse auf die gängigen Finanzierungsformen für die stationäre Versorgung erstreckt. Zudem werden die Beteiligung an medizinischen Versorgungszentren und die Leistungserbringung außerhalb des stationären Bereichs beleuchtet. Die Arbeit greift schließlich aktuell diskutierte Reformoptionen auf.