Die Garantie der individuellen Religionsfreiheit im Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Bahá’í
Hale Enayati
Der Bahá’í-Glaube ist heute die geographisch am weitest verbreitete Religion nach dem Christentum. Welche Garantien der individuellen Religionsfreiheit das Völkerrecht gewährt, ist für sie daher von besonderer Bedeutung. Dies vor allem deshalb, da einige Staaten derzeit durch ihre nationale Gesetzgebung keinen ausreichenden Schutz für die Angehörigen dieser Weltreligion bieten. In seinem Ursprungsland, dem Iran, wird der Bahá’í-Glaube seit seiner Entstehung verfolgt.
Die vorliegende Studie untersucht neben dem universellen Völkerrecht die wichtigsten regionalen Menschenrechtsabkommen. Dabei wird dargelegt, welche Rechte dem einzelnen Gläubigen zustehen und welche Rechte einer Religionsgemeinschaft gewährt werden.
Als weiterer Schwerpunkt wird erörtert, ob die traditionell islamische Auffassung zur Religionsfreiheit als regionales Völkerrecht angesehen werden kann. Diese Fragestellung ist nicht zuletzt deshalb interessant, da diese traditionelle Sichtweise die Hauptursache für die Verfolgungen der Bahá’í im Iran ist.