Die gemeinschaftliche Adoption Minderjähriger durch eingetragene Lebenspartner
Juliane Pätzold
Ob gleichgeschlechtliche Paare das Recht haben sollen, Kinder zu adoptieren, ist eine der gegenwärtig aktuellsten und zugleich umstrittensten Fragen des Familienrechts. Am 1.8.2001 ist das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland eingeführt worden. Seitdem haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Partnerschaft auf ein rechtliches Fundament zu stellen. Sie haben jedoch nicht die Möglichkeit, ein Kind gemeinschaftlich zu adoptieren. Die Lebenspartner konnten sich bisher nur als Einzelpersonen für die Adoption eines Kindes bewerben. Allerdings erweiterte das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes, welches am 1.1.2005 in Kraft trat, die Möglichkeiten der Minderjährigenadoption für Lebenspartner dahin gehend, dass sie jetzt nach § 9 VII LPartG das Kind ihres Lebenspartners annehmen können (Stiefkindadoption). Die gemeinschaftliche Adoption ist jedoch weiterhin Ehepaaren vorbehalten. Somit drängt sich die Frage auf, weshalb es (bisher) nicht zur Einführung des gemeinschaftlichen Adoptionsrechtes für Lebenspartner gekommen ist. Diese Frage versucht Juliane Pätzold in ihrer Dissertation zu beantworten. Sie beginnt ihre Arbeit mit einem kurzen Überblick zur Geschichte der Homosexualität, gefolgt von einem solchen zur Adoption. Im Anschluss daran wendet sie sich dem Lebenspartnerschaftsgesetz, der gesellschaftlichen Situation Homosexueller im Allgemeinen und der eingetragener Lebenspartner im Besonderen und dem deutschen Adoptionsrecht zu. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner bildet einen Kern der Arbeit. Hier setzt sich die Autorin intensiv mit der Vereinbarkeit der gemeinschaftlichen Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare und dem Kindeswohl auseinander. Doch nicht nur das deutsche Recht ist in diesem Kontext von Bedeutung. Aus diesem Grund beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, ob sich aus internationalem Recht ein Verbot oder ein Gebot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner herleiten lässt. Neben der Bundesrepublik Deutschland haben eine Reihe europäischer Länder Regelungen getroffen, die es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung auf ein rechtliches Fundament zu stellen. Im Zuge dessen stellte sich zumeist auch die Frage nach einem ‚Adoptionsrecht‘ für diese Paare. Wie diese Frage in den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und Spanien beantwortet wurde, erläutert die Autorin in ihrem Länderüberblick.