Die Gerichtliche Auslegung des Formellen und Materiellen Unionsrechts
Prinzipien und Doktrinen
Vesna Nagy
Ein missbräuchliches Verhalten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist iSv Art. 4 Abs. (3) EUV verboten, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Verhältnis zwischen der Union und Privaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Privaten manchmal zwingend unmittelbar anwendbar ist. Die Adressaten sollten in allen ihren Handlungen jede Gefährdung der Zielverwirklichung der Verträge unterlassen [Unterlassungspflichten].