Die gesamtschuldnerische Haftung des Kronzeugen
Eine Studie zum Private Enforcement nach europäischem und deutschem Kartellrecht
Mareen Katt
Das kartellrechtliche Private Enforcement hat durch die Schadensersatzrichtlinie, welche mit der 9. GWB-Novelle in das deutsche Recht umgesetzt wurde, zahlreiche Änderungen erfahren. Eine dieser Änderungen ist die Einführung von Kronzeugenprivilegierungen bei der gesamtschuldnerischen Haftung. Bisher mussten auch Kartellmitglieder, denen aufgrund ihrer Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden ihre Geldbuße erlassen wurde, für sämtliche Kartellschäden voll gesamtschuldnerisch einstehen. Durch die Neuregelung ist die gesamtschuldnerische Haftung der Kronzeugen sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis beschränkt. Ziel der Beschränkungen ist es, zu verhindern, dass das Risiko hoher Schadensersatzforderungen potentielle Kronzeugen von einer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden abschreckt. Mareen Katt untersucht die deutsche Umsetzung und ihre europäischen Vorgaben in dogmatischer wie praktischer Hinsicht und analysiert, ob dieses Ziel erreicht wird.