Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Organisationsform für Agrarunternehmen
Michael Brüggemann
Landwirtschaftliche Betriebe werden traditionell als Einzelunternehmen bewirtschaftet. Gleichwohl ist seit einigen Jahren ein zunehmender Trend zur Bildung von landwirtschaftlichen Kooperationsbetrieben und Gesellschaften zu verzeichnen. Grund hierfür ist zu einem die Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft nach der Wiedervereinigung. Aber auch in den westdeutschen Bundesländern schließen sich im Zuge des Strukturwandels immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in den verschiedensten Formen zu Kooperationsunternehmen zusammen. Beliebteste Rechtsform für landwirtschaftliche Kooperationsunternehmen ist sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Michael Brüggemann untersucht, warum sich die GbR – die in der übrigen Wirtschaft eher ein Schattendasein fristet – zur beliebtesten Rechtsform für landwirtschaftliche Kooperationsunternehmen entwickelt hat. Der Autor stellt zudem die unterschiedlichen Erscheinungsformen der GbR in der Landwirtschaft vor und geht der Frage nach, ob die Dominanz der GbR nach wie vor gerechtfertigt ist oder ob andere Rechtsformen wie z.B. die GmbH oder gar die englische Limited nunmehr vorzugswürdig sind. Schließlich geht der Autor darauf ein, was bei der Gründung einer landwirtschaftlichen GbR, bei der nur wenig gesetzlich vorgeschrieben ist, gesellschaftsvertraglich geregelt werden muss. Michael Brüggemann wurde 1978 in Arnsberg/Westfalen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Münster und legte 2003 und 2006 die juristischen Staatsprüfungen ab. Er ist seit Anfang 2007 in einer internationalen Großkanzlei in Düsseldorf als Rechtsanwalt tätig.