Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen.
Ein Beitrag zur neuen Dogmatik der §§ 16, 40 GmbHG.
Nadine Fell
Im Zuge der MoMiG-Reform im Jahr 2008 hat die GmbH-Gesellschafterliste mit der Neuregelung des § 16 I S. 1 GmbHG eine Aufwertung hin zur alleinigen Legitimationsgrundlage für GmbH-Gesellschafter im Innenverhältnis zur Gesellschaft erfahren. Die Arbeit behandelt sowohl praktische Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung der Gesellschafterliste durch die Geschäftsführung der GmbH bzw. den beurkundenden Notar als auch die mit der Aufnahme der Gesellschafterliste im Handelsregister einhergehenden Rechtswirkungen zugunsten, aber auch zulasten der Beteiligten. Schwerpunktmäßig werden die Anforderungen an eine legitimierende Eintragung des Gesellschafters im Verhältnis zur GmbH unter Einbeziehung der Publizitätsvorschrift des § 40 GmbHG untersucht. Dem Gedanken der Zurechenbarkeit der Eintragung, dem von der Literatur nahezu einheitlich für § 16 I S. 1 GmbHG Geltung verschafft wird, wird der dogmatische Boden bereitet. In diesem Sinne wird ein Zurechnungsmodell erarbeitet, welches eine tripolare Zurechenbarkeit zur Person des Berechtigten, des zuletzt eingetragenen Altgesellschafters wie auch der GmbH verlangt.