Die Grenzen der elterlichen Sorge bei intersexuell geborenen Kindern
de lege lata und de lege ferenda
Britt Tönsmeyer
Im Zusammenhang mit frühzeitigen und irreversiblen medizinische Behandlungen intersexuell geborener Kinder, die eine „geschlechtliche Vereindeutigung“ zum Ziel haben, untersucht die Autorin, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Eltern in ärztliche Behandlungen intersexuell geborener Kinder einwilligen dürfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsgüter der Geschlechtsidentität, der körperlichen Integrität und der Selbstbestimmung sowie der gesetzlichen Voraussetzungen spezialgesetzlich geregelter medizinischer Behandlungen wird ein Regelungsvorschlag erarbeitet.
Die Arbeit wendet sich an Mediziner, Familienrichter und Personen, die Eltern intersexuell geborener Kinder beraten, sowie an den Gesetzgeber.