Die Haftung der schuldnerischen GmbH/AG und ihrer Geschäftsführungsorgane in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
Björn Grotebrune
Die Haftung einer schuldnerischen Gesellschaft und ihrer Geschäftsführungsorgane in der zunehmend angeordneten (vorläufigen) Eigenverwaltung zählt zu den spannendsten, jedoch kaum untersuchten Fragen des (Gesellschafts-) Insolvenzrechts. Diese Arbeit beantwortet zahlreiche praxisrelevante Fragen.
Zu Beginn der Arbeit wird zunächst dargestellt, wie sich die Anordnung der (vorläufigen) Eigenverwaltung auf Zweck, Rechtsfähigkeit und Pflichtenkreis einer schuldnerischen GmbH/AG auswirkt, bevor sodann die Pflichten der schuldnerischen Geschäftsführungsorgane in der (vorläufigen) Eigenverwaltung als Ausgangspunkt einer möglichen Organhaftung untersucht werden. Sodann untersucht der Autor die Haftung weiterer Verfahrensbeteiligter, um zu klären, ob ein Bedürfnis für eine Haftung schuldnerischer Geschäftsführungsorgane in der (vorläufigen) Eigenverwaltung besteht. Der Autor bejaht dies und diskutiert sodann bestehende Haftungsmodelle, bevor er seinen eigenen Lösungsansatz präsentiert.