Die Haftung des Verkäufers für fehlende Datenschutzkonformität von „Waren mit digitalen Elementen“
Unter Einbeziehung der Änderungen durch die Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/770 und 2019/771
Matthias Eichfeld
Die umfassende Verarbeitung von nutzergenerierten Daten stellt ein zentrales Merkmal von Waren mit digitalen Elementen dar. Dementsprechend spielt die datenschutzrechtliche Regulierung derartiger Produkte eine enorme Rolle, womit zugleich ein breites Einfallstor für Datenschutzverstöße entsteht. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wirft das vorliegende Werk einen Blick auf das Verbrauchsgüterkaufrecht. Dabei wird zunächst nach altem sowie nach neuem Recht erörtert, in welchem Umfang der Verkäufer überhaupt für eine Ware mit digitalen Elementen einzustehen hat. In Anknüpfung an die herausgearbeiteten Haftungsgrenzen wird sodann ein vermittelnder Lösungsweg für die Behandlung von Datenschutzverstößen im Gewährleistungsrecht aufgezeigt.