Die Haftung geschäftsführender Organe für Compliance-Verstöße in Tochtergesellschaften
André Frischemeier
Das Themengebiet Compliance hat innerhalb der letzten Jahre einen rasanten Bedeutungszuwachs erfahren. Diese Untersuchung leistet einen Beitrag zur Konkretisierung der Compliance-Pflichten im Konzern. Konkret wird der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen das geschäftsführende Organ einer herrschenden Gesellschaft für Compliance-Verstöße in Tochtergesellschaften haftet. Ziel ist es, die rechtlich notwendigen und rechtlich zulässigen Maßnahmen des geschäftsführenden Organs der herrschenden Gesellschaft genauer zu bestimmen. Die Arbeit geht dabei von der Prämisse aus, dass es sich bei der herrschenden Gesellschaft um eine GmbH oder eine AG handelt, welche eine einheitliche Leitung im Sinne von § 18 AktG ausübt. Im Ergebnis entwickelt die Arbeit einen Mindeststandard der notwendigen Compliance-Maßnahmen im Konzern.