Die Haftung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Bayern.
Oliver Schön
Die Haftung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder betrifft ein kompliziertes Dreipersonenverhältnis an einer Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht, welches mit zunehmender Privatisierung öffentlicher Aufgaben an Bedeutung gewinnt.
Bei ihrer Tätigkeit müssen die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder, zumeist Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Kommunalbedienstete, gesellschaftsrechtliche Vorgaben beachten. Dabei treffen sie auf strenge Haftungsvorschriften. Da die Aufsichtsratstätigkeit im Interesse der Kommune erfolgt, ist diese meistens zur Übernahme von Haftungsansprüchen verpflichtet. Oliver Schön untersucht, inwieweit tatsächlich Risiken für das Privatvermögen der Aufsichtsratsmitglieder bestehen und zeigt besonders haftungsrelevante Konstellationen auf. Darüber hinaus werden die Rolle eines Beteiligungsmanagements bei der Unterstützung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder und die Besonderheiten kommunaler D&O-Versicherungen untersucht.