Die hoheitliche Verteilung knapper Güter am Beispiel der Förderung erneuerbarer Energien.
Ausschreibungen im EEG als Verteilungsverfahren.
Julia Herdy
Seit dem Inkrafttreten des EEG besteht das grundlegende Ziel in der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Mit der Einführung von Ausschreibungen fand eine Umstellung von einer gesetzlichen Festlegung hin zu einer wettbewerblichen Ermittlung der Förderung erneuerbarer Energien statt. So erhält nicht mehr jeder Antragsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderberechtigung, sondern der Umfang des Ausbaus erneuerbarer Energien wird mengenmäßig genau begrenzt. Dies führt zu einer Knappheitssituation, die den Staat zwingt, eine Auswahl unter den Antragstellern vorzunehmen. Auch wenn ein derartiges Verfahren im EEG neu war, so sind diese Kriterien aus zum Teil völlig anderen Rechtsbereichen bekannt, in denen die öffentliche Hand ebenfalls eine Ausschreibung bzw. Verteilung durchführt. Dabei kann anhand des sog. Verteilungsverfahrens das spezifische Fachrecht der erneuerbaren Energien aus einer allgemeinen Perspektive betrachtet werden.