Die Jurisdiktion der europäischen Gemeinschaften
Zur extraterritorialen Wirkung des Gemeinschaftsrechts
Die ständig wachsende wirtschaftliche Verflechtung der nationalen Volkswirtschaften bringt es mit sich, dass sich Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EG – im Widerspruch zu Art. 85 f EWG-Vertrag – an Vereinbarungen oder Verhaltensweisen beteiligen, die den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu beeinträchtigen geeignet sind. In der Arbeit wird untersucht, ob das Gemeinschaftsrecht auf Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten angewendet werden kann, allgemeiner, ob das Gemeinschaftsrecht extraterritoriale Wirkung zu entfalten vermag.