Die Kollision von Immaterialgüterrechten
Überschneidungen von Urheberrecht, Markenrecht und Designrecht und deren Konsequenzen - eine Untersuchung am Beispiel des Schutzes fiktiver Figuren
Michael A. Meer
Urheber-, Marken- und Designrecht sind drei eigenständige Rechtstitel, mittels welchen immaterielle Güter geschützt werden können: Das Urheberrecht schützt Kunstwerke, das Markenrecht Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen und das Designrecht die Gestaltung von Produkten. Ein Kunstwerk kann aber auch die Funktion als Kennzeichen wahrnehmen oder eine Produktgestaltung als Kunstwerk gelten. So ist es etwa möglich, dass ein Objekt sowohl urheber- wie marken- und designrechtlich geschützt ist. Der kumulative Schutz führt indessen zu rechtlichen Kollisionen, wenn die verschiedenen Schutzrechte aufgrund ihrer Eigenständigkeit unterschiedliche Rechtsfolgen für denselben Sachverhalt vorsehen. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der fiktiven Figur – also erfundener Charaktere, wie sie in narrativen Texten, Theaterstücken, Filmen usw. vorkommen -, inwiefern sich Urheber-, Marken- und Designrecht überschneiden, welche Kollisionsfälle sich in Bezug auf den sachlichen, territorialen und zeitlichen Schutzbereich ergeben und wie sich solche Rechtskonflikte sachgerecht lösen lassen könnten.