Die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
Zur Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste und zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages
Tobias Kumpf
Jüngst sahen sich einige Landesämter für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz massiver Kritik ausgesetzt. Diese Kritik bezog sich auf mögliche Verfehlungen und die Rolle der Verfassungsschutzbehörden im Zusammenhang mit den Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds. Im Jahre 2012 wurde ferner die nachrichtendienstliche Beobachtung einer beträchtlichen Anzahl von Abgeordneten der Partei DIE LINKE durch Verfassungsschutzbehörden bekannt. Der Verfasser analysiert das gegenwärtige Kontrollsystem der Nachrichtendienste sowie dessen Schwächen und unterbreitet Lösungsvorschläge zur Verbesserung. Ein weiteres Ziel ist die Herausarbeitung der Problematik der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages, verbunden mit der Frage nach der Einrichtung besonderer diesbezüglicher Schutzvorkehrungen. Im ersten Teil wird die Entwicklung der Nachrichtendienste nachgezeichnet und auf deren Befugnisse eingegangen. Der zweite Teil enthält eine Darstellung des gegenwärtigen Kontrollsystems der Nachrichtendienste. Besonderen Raum erhält dabei das Parlamentarische Kontrollgremium als spezielle parlamentarische Kontrollinstanz. Ferner wird die Kontrolle durch den Bürger, die Medien, die Exekutive, die G-10-Kommission und durch Gerichte analysiert. Im dritten Teil werden zunächst die Schwächen des gegenwärtigen Kontrollsystems aufgezeigt. Dem folgt eine Diskussion über Vorschläge zur Verbesserung des gegenwärtigen Kontrollsystems. Hierbei werden auch konkrete Normierungsvorschläge erarbeitet. Im vierten Teil wird auf die nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten des Bundestages eingegangen. Dabei wird zunächst untersucht, ob eine Beobachtung von Abgeordneten überhaupt zulässig ist und wenn ja, in welchem Umfang. Abschließend wird ein entsprechender Vorschlag zur Veränderung der gegenwärtigen Gesetzeslage erarbeitet.