Die lauterkeitsrechtliche Regulierung grenzüberschreitender Dienstleistungen
Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel der Finanzdienstleister in England und Deutschland
André Vollmerhaus
In Zeiten der internationalen Finanzkrise ist die Regulierung der Finanzdienstleistungsindustrie aktuell ein vieldiskutiertes Thema. Dabei eignet sich besonders der Vergleich der Rechtssysteme verschiedener Staaten, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten der globalen Regulierung in diesem Bereich aufzuzeigen. Das unterschiedliche Ausmass sowie die unterschiedlichen Methoden der Regulierung lassen sich auf diesem Weg gut erkennen und einordnen. Die Untersuchung betrachtet mit dem deutschen Lauterkeitsrecht und seinen Funktionsäquivalenten im englischen Recht einen Ausschnitt der Möglichkeiten zur Regulierung von Finanzdienstleistungen. Dabei erfolgt zunächst eine Darstellung der Regulierung des Dienstleistungssektors durch das Lauterkeitsrecht im Allgemeinen, da die dort geltenden Regelungen auch den speziellen Sektor der Finanzdienstleistungen bzw. financial services in Deutschland und in England betreffen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Rechtslage nach der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in Deutschland und in England von Bedeutung. Die Umsetzung der Richtlinie führt in beiden Ländern zu einer Vollharmonisierung im business to consumer (B2C) Bereich. Gerade in England stellt dies einen Meilenstein dar, da eine gesetzgeberische Regulierung im Bereich „unfair competition“ vor der Umsetzung der UGP-Richtlinie eher die Ausnahme als die Regel darstellte. In einem weiteren Kapitel wird die spezielle lauterkeitsrechtliche Regulierung, die ausschliesslich für den Bereich der Finanzdienstleister Geltung beansprucht untersucht. Dabei ist insbesondere herauszustellen, dass diese Regulierung in England und in Deutschland auf unterschiedliche Weise und unter Verwendung unterschiedlicher Regulierungsinstrumente erfolgt. Während die Regulierung des Finanzdienstleistungssektors durch Lauterkeitsrecht in Deutschland vorrangig mit Mitteln des Zivilrechts vorgenommen wird, spielen in England der Bereich der strafrechtlichen Regulierung sowie aktuell (noch) die Selbstregulierung eine gesteigerte Rolle. Abschliessend erfolgt eine Untersuchung des in diesem Bereich massgeblichen Kollisionsrechts. Dieses wird insbesondere durch die mit dem Inkrafttreten der RomII Verordnung erfolgte Harmonisierung und der dort in Art. 6 RomIIVO enthaltenen Regelung zum anwendbaren Recht im Falle des unlauteren Wettbewerbs oder eines den freien Wettbewerb einschränkenden Verhaltens geprägt. Auch die kollisionsrechtliche Relevanz des Herkunftslandsprinzips sowie verschiedener Vorschriften aus Gemeinschaftsrechtsakten mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor spielen in diesem Kontext eine Rolle.