Die Legitimationsübertragung im Spannungsfeld zwischen legitimen Aktionärsinteressen und Beteiligungstransparenz.
Annika Piroth
Die Legitimationsübertragung liegt dogmatisch an der Grenze zum Abspaltungsverbot und steht damit im Verdacht, fundamentale Grundsätze des Gesellschaftsrechts zu brechen. Der Legitimationsaktionär ist ein schwer zu erfassendes Zwitterwesen zwischen Stellvertreter und Treuhänder. Die Rechtsfigur ermöglicht dem Aktionär die anonyme Ausübung seiner Rechte in der Hauptversammlung. Die Legitimationsübertragung findet in der Praxis Anwendung zu legitimen Zwecken wie der Erleichterung der Handelbarkeit der Namensaktie und der Repräsentation der Stimmrechte in der Hauptversammlung, sowie zu weniger billigenswerten Zwecken wie der Verschleierung der wahren Beteiligungsverhältnisse. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Zulässigkeit der Legitimationsübertragung, lotet den Kanon der Rechte und Pflichten eines Legitimationsaktionärs aus und stellt ihn in den Kontext der vielschichtigen aktuellen gesetzgeberischen Aktivitäten im Bereich der Beteiligungstransparenz.