Die Leistungspflicht und die Mängelhaftung des Unternehmers im Werkvertrag
Felix Stotz
Der Werkvertrag zählt zu den wichtigsten Verträgen, die das schweizerische Obligationenrecht besonders regelt. Weil sich das Gesetz mit wenigen Artikeln bescheidet, kommt Lehre und Praxis im Bereich des Werkvertragsrechts eine hervorragende Bedeutung zu. Diesem Umstand trägt die vorliegende Arbeit bei der Auseinandersetzung mit den Pflichten des Unternehmers und den Rechtsbehelfen, die dem Besteller bei Ablieferung eines mangelhaften Werkes zustehen, Rechnung. Dabei verdient das für den Werkvertrag besonders charakteristische Nachbesserungsrecht eine einlässliche Darstellung.