Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht.
Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben - Verwaltungsrechtsdogmatische Einordnung.
Clemens Ladenburger, Hans Christian Röhl
Die materielle Präklusion wird mit ihrer Ausdehnung auf das Planfeststellungsrecht, z. T. sogar auf das Baugenehmigungsverfahren, zunehmend zum Standardinstrument des Raumverwaltungsrechts. Dies veranlaßt zu einer vertieften Untersuchung ihrer dogmatischen Grundlagen sowie verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.
Als dogmatisches Fundament der Präklusion arbeiten die Autoren den Gedanken kooperativer Sachverhaltsermittlung heraus. Rechtskonstruktiv wird ihre Wirkung als Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher Hinsicht definiert. Für typische Entscheidungszusammenhänge wird erörtert, welchen Inhalt die ausschlußhindernden Einwendungen haben müssen. Problematisch ist dies v. a. bei Einwendungen des enteignungsbetroffenen Eigentümers in der Planfeststellung sowie des Angrenzers im Baugenehmigungsverfahren.
Verfassungsrechtlich kann die Präklusion durch das Gebot institutioneller Rücksichtnahme zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß und durch den Grundsatz ausgewogenen Rechtsschutzes gerechtfertigt werden. Erforderlich ist indes eine Einzeluntersuchung der verschiedenen Verfahrenszusammenhänge. Die aktuelle Frage, ob der Einwendungsausschluß auch EG-rechtlich begründete Abwehransprüche erfassen kann, bejahen die Autoren aufgrund einer strukturellen Analyse der EuGH-Entscheidung „Peterbroeck“. Ebenfalls erörtert wird das Problem, ob Abwehransprüche aus materiellem Bundesrecht kraft Landesrechts (LVwVfGe, LStrGe, LBO BW) präkludiert sein können. Abschließend untersuchen die Autoren das neuartige Rechtsinstitut der Behördenpräklusion und fragen nach dessen potentiellen Anwendungsfällen.