Die Mitochondrienersatztherapie
Eine rechtliche und rechtspolitische Analyse zwischen PID, Eizellspende und Keimbahntherapie
Maja Caroline Lehmann
Man entnehme der Eizelle einer Kinderwunschpatientin in vitro den Zellkern, transferiere ihn in die ebenfalls zuvor entkernte Eizellhülle einer fremden Frau und verwende die modifizierte Eizelle im Anschluss zur Befruchtung – so der Ansatz der Mitochondrienersatztherapie. Verhindert werden soll auf diese Weise eine über das mütterliche Eizellzytoplasma erfolgende Vererbung defekter Mitochondrien, die andernfalls eine u.U. schwere Erkrankung des Abkömmlings zur Folge haben könnte. Das 1991 als Strafgesetz in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz verbietet den Austausch dieser Zellbestandteile dennoch – wenn auch nicht lückenlos. Maja Caroline Lehmann analysiert die bestehenden Strafbarkeitsrisiken und erarbeitet einen Reformvorschlag, der die aufgedeckte Inkonsistenz des geltenden Rechts beseitigt und eine einzelfallbezogene begrenzte Zulassung der Methode ermöglicht. Abschließend überprüft sie die sich dabei ergebenden grundrechtlichen Beschränkungen auf ihre verfassungsrechtliche Legitimation.