Die neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Sebastian Weber
Zum Werk
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen völlig neu geregelt. Die bislang im SGB XII (Sozialhilfe) stehenden Regelungen wurden in einem ganz neu eingefügten Teil des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt. Zum 1.1.2020 treten bereits diejenigen Regelungen in Kraft, die die größten Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen im sog. sozialrechtlichen Dreieck haben.
Die Neuerscheinung stellt bereits alle wesentlichen Auswirkungen der Reformen auf die Rechtsbeziehungen im Verhältnis von Hilfeberechtigtem, Leistungserbringer und zuständigem öffentlichen Leistungs- und Kostenträger vor.
Vorteile auf einen BlickPraxisratgeber schon zum Start der Reformfür Juristen und alle Berater von Pflegeeinrichtungenfür alle Bundesländer
Zielgruppe
Für Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht und alle Justiziare und Berater von Pflegeeinrichtungen sowie für alle, die in ihrer beruflichen Praxis oder Ausbildung mit pflegerechtlichen Fragen befasst sind.