Die Nichtfortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse.
Zur Freiheit und Bindung des Arbeitgebers im vertraglich vorgeprägten Raum.
Paulina Holle
Viele Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverhältnisse, um nach Fristablauf flexibel über ihre Fortsetzung oder Beendigung zu entscheiden. Die Zulässigkeit von Befristungsabreden ist bereits erforscht. Es ist aber noch nicht geklärt, wie frei Arbeitgeber über die Fortsetzung wirksam befristeter Arbeitsverhältnisse entscheiden dürfen. Die Autorin schließt diese Forschungslücke.
Die Vertragsfortsetzung ist ein Vertragsschluss, der in einem vertraglich vorgeprägten Raum – dem befristeten Arbeitsverhältnis – vorgenommen oder unterlassen wird. Dieser Besonderheit trägt die Untersuchung Rechnung. Eine Prüfung des Vertrauensschutzes im BGB und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zeigt, in welchen Fällen sich Arbeitgeber durch eigenes Verhalten an eine Vertragsfortsetzung binden. Auch Diskriminierungs- und Maßregelungsverbote begrenzen die Vertragsfreiheit bei Fristablauf. Die Rechtsfolgen von Verstößen werden differenziert beurteilt: Neben Schadensersatz in Geld können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch die Vertragsfortsetzung beanspruchen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2022 des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht und mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2022.