Die parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Patrick Sachsenmaier
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird maßgeblich durch gubernative und administrative Strukturen geprägt. Eine parlamentarische Steuerung und Kontrolle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist hingegen nur fragmentarisch vorgesehen und erfolgt, wenn überhaupt, im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und der allgemeinen parlamentsrechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweist sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – aufgrund einer Grundrechts- und Menschenrechtsrelevanz, der Bedeutung des Themas für das Zusammenleben der Menschen und einer Staatszielbestimmung der »Internationalen (Entwicklungs-)Zusammenarbeit« – aber als »wesentlich«, sodass ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt festgestellt und eine intensivere Beschäftigung des Parlamentes mit der Materie gefordert werden muss. Als zentrale Verbesserungsmöglichkeit bietet sich die Verabschiedung eines Gesetzes zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit an.