Die Personen- und Objektschutzaufgaben der Polizeien des Bundes
Eine rechtshistorische Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
David Parma
Die Studie legt die rechtshistorische Entwicklung des von BKA und BGS (nunmehr Bundespolizei) durchgeführten Personen- und Objektschutzes dar. In chronologischer Abfolge werden die wesentlichen geschichtlichen Ereignisse seit 1951 skizziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Durchführung von Personen- und Objektschutzaufgaben durch die Bundespolizeien; insbesondere wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes kraft Natur der Sache über die gegenständliche Materie einer eingehenden Analyse – einschließlich der Thematik, ob die Personenschutzaufgaben auf die Bundespolizei übertragen werden können – unterzogen.