Die Pflicht zur Herausgabe
Reichweite und Gefahrtragung
Simon Manzke
Der Autor untersucht die Verteilung der Leistungsgefahr beim Herausgabeanspruch. Dabei wird gezeigt, dass zwei Fragen streng voneinander zu trennen sind: Die Herstellungspflicht betrifft die Frage, ob der Schuldner zur Herausgabe in bestimmtem Zustand verpflichtet ist. Die Sachgefahr hingegen fragt danach, wen die Gefahr zufälliger Verschlechterungen trifft. Das Verhältnis beider zueinander wird für Miete, Pacht, Leihe, Verwahrung, Auftragsverhältnis sowie Rückgewährschuldverhältnis, Vindikation und Leistungskondiktion ermittelt und so ein System entwickelt, in das sich zivilrechtliche Herausgabeansprüche organisch einfügen.