Die Prognose im Staatsrecht.
Zukunft in Vergegenwärtigung.
Walter Leisner
Recht will, in Norm-Setzung wie -Anwendung, in eine Zukunft hinein wirken. In dieser »Geltung« sucht vor allem das Verfassungsrecht Kontinuität zu sichern, so eine Zukunft zu erfassen. Rechtliche wie faktische Feststellungen können, sollen, soweit möglich, in Vorhersehbarkeit Wege weisen. Gezeigt wird hier aber, dass dies nur vom Standort der jeweiligen Gegenwart aus möglich ist, in der rechtlich geordnet wird, also in einer Vergegenwärtigung der Zukunft, nicht in deren rechtlicher Regelung als einer solchen. Untersucht werden Ansätze in diesem Sinne im Grundgesetz, in dessen Grundentscheidungen, etwa der Rechtsstaatlichkeit, sodann vor allem in den Grundrecht, aber auch im Staatsorganisationsrecht (Finanzverfassungsrecht).