Die rechtliche Differenzierung zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern unter besonderer Berücksichtigung des § 79 UrhG
Till Kruse
Der Verfasser untersucht die dogmatischen und rechtssystematischen Fragen nach den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Leistungen der Urheber und ausübenden Künstler. Dabei wird schwerpunktmäßig auf § 79 UrhG eingegangen. In dieser Bestimmung liegen vertragsrechtliche Ungereimtheiten, die die rechtlichen Unterschiede zwischen den ausübenden Künstlern und den Urhebern besonders deutlich hervorheben.