Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Art. 6 EMRK und ihre revisionsrechtliche Geltendmachung
Frederek Schuska
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird auf dem Gebiet des Strafprozessrechts immer wichtiger und entwickelt sich wegen der beschuldigtenfreundlichen Auslegung der Konventionsrechte als wahre Fundgrube für Strafverteidiger. Die Arbeit untersucht die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch den Bundesgerichtshof. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung der Frage, wie Verfahrensverstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK bei Lockspitzeleinsätzen gegen nicht tatgeneigte Personen, bei konventionswidrigen Verfahrensverzögerungen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und bei Nichtgewährung des Fragerechts gemäß Art. 6 Abs. 3d EMRK im nationalen Strafprozessrecht zu kompensieren sind. Hierbei wird insbesondere die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kritisch beleuchtet. Schließlich wird untersucht, mit welcher Rüge die Verstöße gegen Art. 6 EMRK vom Angeklagten im Revisionsverfahren geltend gemacht werden müssen.