Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika d. Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel d. §§ 56 ff.
StGB. Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit d. Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit d. Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung d. Nettoprinzips für den Verfall.
Thomas Geiger
Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird – ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff – ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermäßigen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle – auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe – ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.