Die Rechtsstellung nichtärztlicher Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel des Rettungswesens in Deutschland und Frankreich.
Constanze Abig
Gegenstand des vorliegenden Werkes ist die Einbeziehung der Rettungsberufe in das System der Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Entgegen dem ersten Anschein betrifft diese Problematik nicht lediglich einen spezifischen Ausschnitt des Sozialversicherungsrechts, sondern sie weist Bezüge zu einer Vielzahl von Rechtsgebieten auf.
Zum einen sind Notfallrettung und Krankentransportwesen im Recht der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr verankert. Ausgehend von der historischen Entwicklung werden Organisation, Finanzierung und Durchführung des Rettungswesens dargestellt. Dabei wird unter Bezugnahme auf das Wettbewerbs- und Vergaberecht sowie das Europarecht insbesondere der Anspruch privater Unternehmer auf Zulassung zum öffentlichen Rettungsdienst einer eingehenden Untersuchung unterzogen.
Die organisatorische Ausgestaltung interagiert in hohem Maße mit dem Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen. Während das deutsche Krankenversicherungsrecht vom Sachleistungsgrundsatz geprägt ist, beruht das französische System auf dem Kostenerstattungssystem. Die Autorin geht der Frage nach, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sich daraus für die Einbeziehung der Rettungsberufe in das Leistungserbringungsrecht ergeben. Nach Klärung des Rechtscharakters der Leistung werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, Transportunternehmer in die Versorgungsverträge der Krankenkassen einzubeziehen und inwieweit sich diese auf die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten und Leistungserbringern auswirken. Daneben wird der Anspruch der Versicherten auf Fahrkostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen analysiert.
Abschließend werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, um die restriktiven, teilweise europarechtswidrigen Ansätze im deutschen Rettungswesen zu überwinden.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis des Deutschen Sozialrechtsverbandes 2003.