Die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht.
Ein Beitrag zur Rechtssicherheit.
Matthias Miller
Seit 2008 besteht die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht in § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Die Norm hat für die Innenverfassung der GmbH grundlegende Bedeutung. Sie allein bestimmt, wer mitgliedschaftliche Rechte ausüben darf. Egal ob bei Geschäftsführerbestellungen, Gewinnausschüttungen, Satzungsänderungen oder anderen Beschlüssen ist stets der Inhalt der Gesellschafterliste entscheidend. Beteiligen sich Nichtlistengesellschafter, droht die Beschlussnichtigkeit. Die hohe praktische Relevanz der Vorschrift zeigt sich an der zunehmenden Zahl ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen. Miller zeichnet die historischen Hintergründe seit Mitte des 19. Jahrhunderts nach, ordnet die Vorschrift dogmatisch ein, beschreibt deren Wirkungen und sortiert unter sorgfältiger Analyse der Meinungsvielfalt die Grenzen der relativen Gesellschafterstellung. Dabei wird die fast einhellig akzeptierte Grenze der »Zurechnung« erstmals ausführlich teleologisch hinterfragt. Die Arbeit präsentiert insgesamt eine rechtssichere Lesart der Regelung.