Die Richtigstellung des Grundbuchs.
Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 892, 894 BGB.
Johannes Holzer
Richtigstellungen werden vorgenommen, wenn sich Eintragungen im Grundbuch in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ändern. Gleiches gilt, wenn Tatsachen mit der Wirklichkeit nicht mehr übereinstimmen oder die äußere Fassung der Eintragung unpräzise ist.
Der Verfasser stellt Anwendungsbereich und Voraussetzungen dieses gesetzlich nicht geregelten Verfahrens anhand des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs und der Abgrenzung zu dessen materieller Unrichtigkeit dar. Ausgangspunkt ist eine rechtshistorische Betrachtung und die Prüfung einer Vielzahl von Fällen aus der Rechtspraxis (u. a. Zusammenhang von Grundstück und Kataster, Amtslöschung, Eigentumserwerb, Namens- und Gesellschaftsrecht, Euro-Einführung). Dabei werden auch die aus grundrechtlichen Positionen wie dem Eigentumsrecht folgenden subjektiven Verfahrensrechte der Beteiligten, die Pflicht des Grundbuchamts zur Richtigstellung im Zusammenhang mit dem Legalitätsprinzip sowie die Verfahrensstruktur und einzelne Voraussetzungen der Richtigstellung behandelt. Abschließend wird vorgeschlagen, das Verfahren gesetzlich zu regeln.