Die Richtlinientätigkeit der Bundesärztekammer in der Transplantationsmedizin.
Eine Untersuchung am Beispiel der Richtlinie zur Lebertransplantation.
Johanna Flick
Die Arbeit beschäftigt sich mit einem medizinrechtlichen Dauerthema – dem Transplantationsrecht. Dieses ist seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver Diskussionen und verfassungsrechtlicher Kritik. Letztere betrifft insbesondere die Regelungen, die das Transplantationsgesetz für die postmortale Organtransplantation vorsieht. Denn dort wo Kapazitäten und Ressourcen begrenzt sind und sich Angebot und Nachfrage diametral gegenüberstehen, muss eine Vergabeentscheidung getroffen werden, die für die nicht ausgewählten Patienten im Regelfall den Tod bedeutet. Regelungen zur Organverteilung, die diesen hochsensiblen und enorm grundrechtsrelevanten Bereich betreffen, sind somit besonders gravierend. Erst nach langem Zögern erließ der Gesetzgeber ein Gesetz zur Regulierung des Transplantationswesens, wobei er die maßgeblichen Entscheidungskompetenzen an verschiedene nicht-staatliche Institutionen delegierte. Die dadurch der Bundesärztekammer zugewiesene Richtlinienkompetenz im Bereich des Transplantationswesens steht dabei im Fokus dieser Arbeit und wird u.a. an einem konkreten Richtlinienbeispiel untersucht.