Die Sondergerichtsbarkeit des Polnischen Untergrundstaates.
Oscar Szerkus
Nach der Flucht seiner Regierung ins Exil setzte Polen ab Ende September 1939 den Verteidigungskampf fort. Zusammen mit der Exilregierung bildete die im okkupierten Inland omnipräsente Widerstandsorganisation ZWZ/AK den Polnischen Untergrundstaat. Neben strikt militärischen und ziviladministrativen Branchen fand im Schatten der besatzungstypischen Gewaltregimes des Dritten Reiches und der Sowjetunion eine »rein polnische« Gerichtsbarkeit statt. Sie stützte sich auf das geltende Vorkriegsrecht, das von kriegsbedingter Spezialgesetzgebung flankiert wurde. Überwiegend konzentriert in den Ballungszentren Warschau und Krakau sprachen jene Sondergerichte Recht im Namen der Republik Polen.
Die Untersuchung stellt den bisher ersten Versuch einer monographischen Erfassung der Thematik aus juristischer Sicht dar. Unter Berufung auf teilweise neu erschlossenem Quellenmaterial analysiert der Autor die rechtliche Dimension des Faktischen – des Überlebenskampfes einer existenzbedrohten Nation.