Die Strafbarkeit von Plattformbetreibern im Darknet
Alexa Weber
In jüngerer Zeit liest man nicht nur in der Presse von dem ominösen Darknet, in dem vieles möglich zu sein scheint und Kriminelle ihr Unwesen treiben, sondern es mehren sich auch Verfahren gegen Betreiber von Handelsplattformen, auf denen mit verbotenen Gütern Handel getrieben wird. Diese Arbeit hat die strafrechtliche Beurteilung der Betreiber solcher Plattformen zum Gegenstand. Sie untersucht einerseits, inwiefern der Betreiber einer solchen Handelsplattform selbst Täter oder Beteiligter an den Straftat ist, die mit Geschäften, die auf der Plattform abgeschlossen werden, einhergehen, sowie andererseits, ob schon das Betreiben einer solchen Plattform selbst eine Bestrafung als Täter eines eigenständigen Tatbestands nach sich ziehen sollte.