Die Strafbarkeit von Völkermord nach dem Römischen Statut für den Internationalen Strafgerichtshof
Barbara Lüders
Mit der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes wurde ein weiteres bedeutendes Etappenziel bei der Bekämpfung der Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen erreicht. Was sich bereits mit der Einsetzung der ad hoc Tribunale der Vereinten Nationen gezeigt hat, wird durch die Tätigkeit des neuen Weltgerichts weiter sichtbar werden: Völkerstrafrecht hat praktische Relevanz. Die vorliegende Arbeit zum Völkermord, der häufig als „crime of crimes“ bezeichnet wird, setzt hier an und leistet in einem ersten Teil einen Beitrag zum Verständnis des materiellen Rechts. Sie stellt eine umfassende dogmatische Analyse des Tatbestandes vor. Ausgehend von der Historie der Vorschrift und unter Auswertung der internationalen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur werden Konzeption und tatbestandliche Voraussetzungen der Strafbarkeit entwickelt. Dies erfolgt im Kontext des Römischen Statuts und bezieht auch die Aufstachelung zum Völkermord und die Vorgesetztenverantwortlichkeit mit ein. Der zweite Teil bezieht die systematischen Überlegungen auf die Strafbarkeit und Verfolgbarkeit von Völkermord in Deutschland nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch.