Die strafrechtsähnliche Rechtsnatur der Sanktionen von Art. 49a Abs. 1 KG
Martin Reimann, Thomas Sutter-Somm
Die Sanktionsbestimmung von Art. 49a Abs. 1 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG) hat vom ersten Tag ihrer Einführung an grosses Aufsehen erregt. Aufgrund der Höhe der Sanktionen, welche gestützt auf Art. 49a Abs. 1 KG gesprochen werden können, ist die Tragweite der Verteidigungsrechte von erheblicher Bedeutung. Der Umfang dieser Rechte hängt unter anderem von der Rechtsnatur der erwähnten Sanktionen ab. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bestimmung der Rechtsnatur der Kartellsanktionen gemäss Art. 49a Abs. 1 KG auseinander. Zu diesem Zweck erfolgt eine vertiefte Analyse der Rechtsprechung zu den Kartellsanktionen, insbesondere auch im Hinblick auf die Tragweite einzelner ausgewählter Garantien der EMRK.