Die Tiefe Hirnstimulation im Spiegel strafrechtlicher Schuld.
Eine praktische und theoretische Analyse.
Frederike Seitz
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bewertung der Tiefen Hirnstimulation im Spiegel des strafrechtlichen Schuldprinzips. Eingesetzt vorwiegend bei motorischen, zunehmend aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen, führt die Therapie häufig zu beachtlichen Erfolgen. Nichtsdestotrotz können auch erhebliche Nebenwirkungen hervorgerufen werden.
Mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen der Stimulation werden unter die §§ 20, 21 StGB subsumiert. Sodann erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit aktuell vertretenen normativen Schuldbegriffen und deren etwaigen Reaktionsmöglichkeiten auf die durch die Tiefe Hirnstimulation aufgeworfenen Herausforderungen. Es erweist sich dabei, dass weder die hinter der Strafbegründungsschuld stehenden Schuldbegriffe noch die Strafbegründungsschuld selbst an Aktualität eingebüßt haben und ein dem Einzelfall gerecht werdendes Urteil erzielt werden kann.