Die Trichotomie des Allgemeinen Verwaltungsrechts
Hanns-Uwe Richter
Der Gesetzgeber hat das Allgemeine Verwaltungsrecht nicht nur im Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern auch in der Abgabenordnung und im Sozialgesetzbuch 10. Teil geregelt. Die Trichotomie des Allgemeinen Verwaltungsrechts bedingt den Verlust der Rechtseinheit. Diese Abhandlung zeigt Wege zur Vereinheitlichung des Allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Zunächst werden die historische Entwicklung des Kodifikationsgedankens und der Gang der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren dargestellt. Sodann wird anhand bedeutsamer Themenkreise untersucht, wie das Verwaltungsverfahrensgesetz, die Abgabenordnung und das Sozialgesetzbuch 10. Teil einander angepaßt und welche allgemeinen Grundsätze in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen werden können.