Die türkische Strafprozessordnung – Ceza Muhakemesi Kanunu
vom 4. Dezember 2004 nach dem Stand vom 6. Januar 2017. Deutsche Übersetzung und Einführung von Mehmet Arslan.
Mehmet Arslan
Die Strafprozessordnung der Türkei wurde am 4. Dezember 2004 durch die Große Nationalversammlung komplett neu gefasst. Das Strafverfahren soll weiterhin dem Leitbild des reformierten inquisitorischen Verfahrens entsprechen, die Wahrheitsfindung ohne Verstöße gegen Menschenrechte betrieben und der Beschuldigte als Verfahrenssubjekt behandelt werden. Der vorliegenden Übersetzung der türkischen Strafprozessordnung vorangestellt ist eine Einführung in das türkische Strafprozessrecht, die zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorschriften der neuen Strafprozessordnung und der bestehenden Praxis liefert. Dabei werden historische Entwicklungen reflektiert und die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie die türkische Strafprozessrechtsliteratur herangezogen. Die Darstellung berücksichtigt zudem das seit 2016 geltende Ausnahmezustandsrecht.
Die Übersetzung des Gesetzestextes wurde von zwei Grundsätzen geleitet: Vollständigkeit und Genauigkeit. Letzteres war nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Die Verschiedenheit der beiden Sprachen machte es in nicht wenigen Fällen erforderlich, auf eine wortwörtliche Wiedergabe zu verzichten und auf eine sinngemäße Übertragung auszuweichen. In dieser Gestalt eignen sich die Einführung und die Übersetzung der Strafprozessordnung von 2004 als Nachschlagewerk für Wissenschaftler, insbesondere im Bereich der Rechtsvergleichung, aber auch für Praktiker und Übersetzer.